Jugend-, Familien- und Jugendgerichtshilfe

Jugendrichterliche Weisungen 

Betreuungsweisungen werden durch das Jugendgericht im Strafverfahren nach §10 JGG angeordnet.

Ebenso kann eine Betreuung im Vorfeld eines anstehenden Gerichtsverfahrens von den Mitarbeitern der Jugendhilfe im Strafverfahren angeboten werden.

Dies ist eine freiwillige Leistung, die Jugendliche in Anspruch nehmen können.

Der junge Mensch lässt sich in der Regel nur dann auf die Betreuung ein, wenn er seine Interessen darin vertreten findet. Dies wird erleichtert durch ein authentisches, transparentes und offenes Auftreten des/der WeisungsbetreuerIn, in dem auch sein/ihr Interesse an der Übernahme der Betreuung und am Aufbau der Beziehung zum Ausdruck kommt. Zeit, Erleben und Ausprobieren spielt eine wesentliche Rolle.

 

Verfahrensbeistand

Nach § 158 FamFG kann zur Wahrung der Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren vom Gericht ein Verfahrensbeistand in den Fällen bestellt werden, in denen eine Einschränkung oder gar der gänzliche Entzug der elterlichen Sorge oder eine größere Einschränkung des Umgangsrechts im Raum steht. 

 

Sozialpädagogische Familienhilfe 

Gem. § 31 SGB VIII soll Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Das Betreuungsbüro Reiss versteht darunter, die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten, Förderung sozialer Kompetenzen und Erarbeitung geeigneter Konfliktlösungsstrategien mit allen Beteiligten des Familiensystems. Grundsätzlich orientiert sich unser Angebot an den Bedürfnissen der KlientInnen. Wir arbeiten klientenzentriert und lösungsorientiert. Dabei passen wir unsere Methoden und Angebote an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse an. 

Wir nutzen die Ressourcen unserer KlientInnen, indem wir mit ihren Stärken arbeiten und versuchen diese in Hinblick auf realistische und lebensweltorientierte Lösungen zu erweitern.

 

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Gem. § 30 SGB VIII sollen der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer das Kind oder den Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen - möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds - unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Selbständigkeit fördern.

Das Betreuungsbüro Reiss versteht darunter, dass dem Kind oder den Jugendlichen vorrangig in Einzelarbeit unter Einbeziehung seines Umfeldes, Perspektiven aufgezeigt werden, welche ihm oder ihr positive Entwicklungschancen eröffnen. Dazu zählen Kontakte mit den unterschiedlichsten Behörden, Unterstützung bei der täglichen Lebensbewältigung, Entwicklung beruflicher oder schulischer Perspektiven, Erarbeitung geeigneter Methoden der Kommunikation und Konfliktlösung, gegebenenfalls Angebote bezüglich Suchtproblematik. 

Die Unterstützung des Kindes/Jugendlichen im Kontext familiärer Beziehungen ist Bestandteil der Hilfe.